Vor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­gen

Vor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­gen – Defi­ni­tion: Dar­le­hen an Unter­neh­men, die zur Absi­che­rung einen Teil ihrer offe­nen Rech­nun­gen ein­brin­gen.

Vor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­gen

Bei der Vor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­gen han­delt es sich um ein Dar­le­hen an Unter­neh­men, die zur Absi­che­rung einen Teil ihrer offe­nen Rech­nun­gen an Kun­den ein­brin­gen.

Die Qua­li­tät erstens des Dar­le­hens­neh­mers und zwei­tens des­sen For­de­run­gen ent­schei­den mass­ge­bend in die­ser beson­de­ren Art der Dar­le­hens­be­si­che­rung. Aus­schliess­lich Anträge jener Unter­neh­men genies­sen Aus­sicht auf Erfolg, deren Lei­stungs­fä­hig­keit und die Zuver­läs­sig­keit ihrer Kun­den über alle Zwei­fel erha­ben ist.

In der Regel erfolgt die Vor­fi­nan­zie­rung der For­de­run­gen rol­lie­rend. Kon­kret: Im Rah­men des ver­ein­bar­ten Höchst­be­tra­ges löst das vor­fi­nan­zie­rende Insti­tut die Sicher­heit lau­fend durch neue For­de­run­gen des Unter­neh­mens ab. Dies ver­sorgt das bevor­schusste Unter­neh­men nicht nur punk­tu­ell, son­dern über län­gere Zeit mit rascher Liqui­di­tät.

Die Plan­bar­keit erhöht sich dadurch, und mit der bes­se­ren Pla­nungs­si­cher­heit stei­gen die Mög­lich­kei­ten, das Unter­neh­men zum Wachs­tum zu füh­ren.
Des­halb spricht man auch von der Vor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­gen als Kata­ly­sa­tor für Unter­neh­men im Wachs­tum.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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