Vorfinanzierung von Forderungen
Vorfinanzierung von Forderungen – Definition: Darlehen an Unternehmen, die zur Absicherung einen Teil ihrer offenen Rechnungen einbringen.Bei der Vorfinanzierung von Forderungen handelt es sich um ein Darlehen an Unternehmen, die zur Absicherung einen Teil ihrer offenen Rechnungen an Kunden einbringen.
Die Qualität erstens des Darlehensnehmers und zweitens dessen Forderungen entscheiden massgebend in dieser besonderen Art der Darlehensbesicherung. Ausschliesslich Anträge jener Unternehmen geniessen Aussicht auf Erfolg, deren Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit ihrer Kunden über alle Zweifel erhaben ist.
In der Regel erfolgt die Vorfinanzierung der Forderungen rollierend. Konkret: Im Rahmen des vereinbarten Höchstbetrages löst das vorfinanzierende Institut die Sicherheit laufend durch neue Forderungen des Unternehmens ab. Dies versorgt das bevorschusste Unternehmen nicht nur punktuell, sondern über längere Zeit mit rascher Liquidität.
Die Planbarkeit erhöht sich dadurch, und mit der besseren Planungssicherheit steigen die Möglichkeiten, das Unternehmen zum Wachstum zu führen.
Deshalb spricht man auch von der Vorfinanzierung von Forderungen als Katalysator für Unternehmen im Wachstum.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.