Vorfinanzierung von Forderungen in der Schweiz

Vorfinanzierung von Forderungen - Definition: Darlehen an Unternehmen, die zur Absicherung einen Teil ihrer offenen Rechnungen einbringen.

Vorfinanzierung von Forderungen

Bei der Vor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­gen han­delt es sich um ein Dar­le­hen an Unter­neh­men, die zur Absi­che­rung einen Teil ihrer offe­nen Rech­nun­gen an Kun­den ein­brin­gen.

Die Qua­li­tät erstens des Dar­le­hens­neh­mers und zwei­tens des­sen For­de­run­gen ent­schei­den mass­ge­bend in die­ser beson­de­ren Art der Dar­le­hens­be­si­che­rung. Aus­schliess­lich Anträge jener Unter­neh­men genies­sen Aus­sicht auf Erfolg, deren Lei­stungs­fä­hig­keit und die Zuver­läs­sig­keit ihrer Kun­den über alle Zwei­fel erha­ben ist.

In der Regel erfolgt die Vor­fi­nan­zie­rung der For­de­run­gen rol­lie­rend. Kon­kret: Im Rah­men des ver­ein­bar­ten Höchst­be­tra­ges löst das vor­fi­nan­zie­rende Insti­tut die Sicher­heit lau­fend durch neue For­de­run­gen des Unter­neh­mens ab. Dies ver­sorgt das bevor­schusste Unter­neh­men nicht nur punk­tu­ell, son­dern über län­gere Zeit mit rascher Liqui­di­tät.

Die Plan­bar­keit erhöht sich dadurch, und mit der bes­se­ren Pla­nungs­si­cher­heit stei­gen die Mög­lich­kei­ten, das Unter­neh­men zum Wachs­tum zu füh­ren.
Des­halb spricht man auch von der Vor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­gen als Kata­ly­sa­tor für Unter­neh­men im Wachs­tum.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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