Darlehensfinanzierung in der Schweiz
Darlehensfinanzierung - Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu ermöglichen, das ihm ermöglicht, einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.Daher gilt es, sauber abzuklären, inwiefern man sich mit Abschluss des Darlehensvertrages an das Kredit gebende Institut bindet, und was genau die Konditionen der Darlehensvereinbarung sind.
Darlehensfinanzierung für KMU: Überbrückungsfinanzierung
KMU, die vor einem Wachstumsschritt stehen, haben mitunter Schwierigkeiten mit der Finanzlage, da die zur verfügung stehende Liquidität für den laufenden Betrieb, nicht aber für einen anstehenden Wachstumsschritt ausgelegt ist.
Wenn nämlich die Aufträge zunehmen, steigt auch der Personalaufwand und Materialeinkauf. Die KMU müssen diese erhöhten Ausgaben vorfinanzieren, wofür sie auf Liquidität von Dritten angewiesen sind. Denn ohne Zufuhr externer Liquidität wird die Finanzlage der KMU strapaziert. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass sie gezwungen sind, wegen fehlender Liquidität zusätzliche Bestellungen oder Aufträge abzulehnen, oder diese nicht mehr abarbeiten können.
Hat Ihr KMU bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
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Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.