Finanzierungsbedarf in der Schweiz

Finanzierungsbedarf - Definition: Viele KMU verfügen nicht über die finanziellen Mittel in dem Umfang, der notwendig wäre, eine grössere Anschaffung ohne Hinzunahme von Fremdkapital realisieren zu können. Der benötige Geldbetrag, der von einem Kreditinstitut oder einem Investor zur Verfügung gestellt wird, wird als Finanzierungsbedarf ausgedrückt.

Finanzierungsbedarf

Der Finan­zie­rungs­be­darf wird im Rah­men eines Kre­dit­an­trags anhand der Finan­zie­rungs­be­darfs­rech­nung bere­chet. Die Berech­nung gibt Auf­schluss dar­über, wel­che Fremd- und Eigen­mit­tel im Rah­men eines Inve­sti­ti­ons­vor­ha­bens zu wel­chem Zeit­punkt zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen.

Der Gesamt­fi­nan­zie­rungs­be­darf ist zunächst ein­mal die Summe aller Aus­ga­ben, die im Rah­men eines Inve­sti­ti­ons­vor­ha­bens anfal­len.

Bei einer Bau­fi­nan­zie­rung eines zusätz­li­chen Waren­la­gers umfasst dies bei­spiels­weise

  • Kauf­preis
  • Bau- oder Sanie­rungs­ko­sten
  • Grund­er­werbs­steuer
  • amt­li­che Gebüh­ren.

Zusätz­lich erhöht sich der Finan­zie­rungs­be­darf allen­falls um

  • Bau­zeit­zin­sen
  • Kosten für ver­rin­gerte Pro­duk­ti­vi­tät wäh­rend des Bau­vor­ha­bens
  • Posten für Unvor­her­ge­se­he­nes.

Zieht man vom Gesamt­fi­nan­zie­rungs­be­darf das vor­han­dene Eigen­ka­pi­tal sowie die vor­ge­se­hene Eigen­lei­stung ab, so ergibt sich der Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darf. In der Höhe die­ses Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darfs müs­sen Finan­zie­run­gen bei Kre­dit­ge­bern auf­ge­nom­men wer­den.

Finan­zie­rungs­be­darf für Fir­men: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men, die vor einem Wachs­tums­schritt ste­hen, haben oft­mals Schwie­rig­kei­ten mit der Finanz­lage:
Neh­men die Auf­träge zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die Fir­men müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder gar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Finanz­lage der KMU wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass sie wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Das gefähr­det nicht nur den bevor­ste­hen­den Wachs­tums­schritt, son­dern allen­falls wan­dern bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber ab.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Finan­zie­rungs­be­darf: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Eine wei­tere Ursa­che für Finan­zie­rungs­pro­bleme von KMU sind die oft­mals lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade Gross­fir­men oder inter­na­tio­nal tätige Fir­men ver­län­gern die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei den Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies stra­pa­ziert die Finanz­lage der Lie­fe­ran­ten enorm und bin­det wert­volle Res­sour­cen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und der Ver­lust von Kun­den und Repu­ta­tion droht.

Ver­fügt Ihr KMU über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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