GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Darlehen in der Schweiz

Darlehen - Definition: Bei einem Darlehen handelt es sich um Verleihung von Geld, das es dem Kreditnehmer ermöglicht, damit einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.

Darlehen

Im volks­wirt­schaft­li­chen Sinn han­delt es sich beim Dar­le­hen um zur Ver­fü­gung gestell­tes Geld, das Zins kostet.

Im finanz­tech­ni­schen Sinn beschreibt es ein Geschäft, bei dem eine Bank oder Finanz­firma als Dar­le­hen­ge­ber (Gläu­bi­ger) dem Dar­le­hen­neh­mer (Schuld­ner) Geld zur zeit­wei­li­gen Nut­zung über­lässt; siehe OR, Art. 312.
Der Dar­le­hen­neh­mer ver­pflich­tet sich gemäss ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­rung zur Rück­zah­lung und Ver­zin­sung. In die­sem Sinne ist ein Dar­le­hen gleich­be­deu­tend mit dem Kre­dit.

In der älte­ren Lite­ra­tur wird das Dar­le­hen mit­un­ter vom Kre­dit wie folgt unter­schie­den:

  • Wenn ein Unter­neh­men Geld auf­nimmt, um damit einen Gewinn zu erzie­len, han­delt es sich um ein Dar­le­hen.
  • Leiht sich das Unter­neh­men jedoch Geld, um damit den lau­fen­den Betrieb sicher­zu­stel­len, han­delt es sich um einen Kre­dit.

Dar­le­hen für Fir­men: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, wel­che sich in einer star­ken Wachs­tums­phase befin­den, sehen sich häu­fig mit Schwie­rig­kei­ten mit der Liqui­di­tät kon­fron­tiert:
Neh­men Bestel­lun­gen und Auf­träge von Kun­den zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Mate­ri­al­ein­kauf. Die­ser muss meist für meh­rere Wochen oder sogar für Monate vor­fi­nan­ziert wer­den. Die Liqui­di­tät der Firma wird auf diese Weise stra­pa­ziert. Das kann zur Situa­tion füh­ren, dass wegen feh­len­der Liqui­di­tät keine zusätz­li­chen Bestel­lun­gen oder Auf­träge mehr ange­nom­men oder abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann lösen Sie Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung ele­gant und innert weni­ger Tage.

Dar­le­hen für Fir­men: For­de­rungs­­be­vor­schus­sung

Ebenso ent­ste­hen KMU mit­un­ter Liqui­di­täts­pro­bleme durch lange Zah­lungs­fri­sten ihrer Kun­den. Gerade inter­na­tio­nale Gross­fir­men ver­län­gern zuneh­mend ihre Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei ihren Lie­fe­ran­ten häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liqui­di­tät von KMU stra­pa­zie­ren und wert­volle Res­sour­cen bin­den.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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