Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Liqui­di­täts­pro­bleme

Liqui­di­täts­pro­bleme – Defi­ni­tion: Eine Firma hat Mühe, den fäl­li­gen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen ter­min­ge­recht und betrags­ge­nau ohne wei­te­res nach­zu­kom­men oder kann des­we­gen benö­tig­tes Mate­rial und Maschi­nen nicht beschaf­fen.

Liqui­di­täts­pro­bleme

Liqui­di­täts­pro­bleme: Gründe

Für Liqui­di­täts­pro­bleme gibt es vie­ler­lei Gründe. Diese las­sen sich häu­fig nicht nur in einer bestimm­ten Abtei­lung oder Per­son im Unter­neh­men fin­den. Viele kleine Feh­ler und Ver­säum­nisse sum­mie­ren sich so lange, bis es zu einem ernst­haf­ten Liqui­di­täts­pro­blem kommt.

Dabei müs­sen Liqui­di­täts­pro­bleme nicht in jedem Fall auf man­gel­haf­tes Manage­ment hin­wei­sen. Nein, gerade auch beson­ders erfolg­rei­che Fir­men sehen sich mit­un­ter mit Liqui­di­täts­pro­ble­men kon­fron­tiert.

Mög­li­che “schlechte” Ursa­chen für Liqui­di­täts­pro­bleme:

  • die Rech­nun­gen an Kun­den wer­den zu spät ver­schickt
  • die Preise wur­den falsch kal­ku­liert
  • die Kun­den zah­len spät oder haben gene­rell eine schlechte Zah­lungs­mo­ral
  • die Zah­lungs­ein­gänge wer­den nicht über­wacht
  • es gibt kein grif­fi­ges For­de­rungs­ma­nage­ment

Mög­li­che “gute” Ursa­chen für Liqui­di­täts­pro­bleme:

  • es feh­len die Mit­tel, Mate­rial für bestehende Gross­be­stel­lun­gen zu beschaf­fen
  • die Firma kann einen anste­hen­den Wachs­tums­schritt nicht aus eige­nen Mit­teln finan­zie­ren

Liqui­di­täts­pro­bleme: Aus­wir­kun­gen

Unter­neh­men ver­fü­gen nicht über genug Bar­geld und kön­nen sich sol­ches auch wegen bereits erschöpf­ter Refi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten nicht ter­min­ge­recht oder nur zu hohen Kosten beschaf­fen.

Ist dies wegen Über­schul­dung der Fall, ist die Firma insol­vent.

Steht die Firma jedoch vor einem Wachs­tums­schritt infolge Gross­be­stel­lun­gen bestehen­der oder neuer Gross­kun­den, droht die Auf­kün­di­gung bereits zuge­sag­ter Auf­träge oder Bestel­lun­gen und damit Umsatz­ver­lust und ver­passte Chan­cen.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

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