Lange Zahlungsfristen in der Schweiz
Lange Zahlungsfristen - Definition: In der Wirtschaft und im Handel ist üblich, dem Kunden generell eine mehr oder weniger lange Zahlungsfrist einzuräumen. Die Kunst ist bei den Vertragsverhandlungen, dass beide Vertragsparteien die Zahlungsfrist akzeptieren und es zum Vertragsabschluss kommt.Auch wenn es üblich ist, dem Kunden generell eine mehr oder weniger lange Zahlungsfrist einzuräumen, wäre es falsch, daraus abzuleiten, dass das Schweizer Gesetz die Zahlungsfrist regelt.
Viele gehen davon aus, dass die oftmals eingeräumte Zahlungsfrist von 30 Tagen im Schweizer Obligationenrecht geregelt ist. Das ist stimmt jedoch nicht: Es handelt sich bei den 30 Tagen lediglich um die „übliche Zahlungsfrist“, von der man ausgehen kann, wenn nichts anderes geregelt ist.
Weshalb verschieden lange Zahlungsfristen?
Wie lange der Kunde Zeit hat, eine offene Forderung zu bezahlen, vereinbaren die Vertragspartner stets beim Abschluss des Vertrages. Dabei kann es implizit, das heisst, ohne ausdrückliche Vereinbarung, oder explizit festgelegt werden.
Der Verkäufer seinerseits ist darauf bedacht, eine möglichst kurze Zahlungsfrist durchzusetzen. Dadurch verfügt er möglichst rasch über die liquiden Mittel, um neue Geschäfte anzustossen.
Der Käufer hingegen möchte naturgegebenermassen möglichst spät zahlen. Auf diese Weise kommt er zu einem kostenlosen Kredit in der Höhe des Kaufpreises der Ware und kann die Ware quasi kostenlos nutzen.
Die Kunst ist bei den Vertragsverhandlungen, dass beide Vertragsparteien die Zahlungsfrist akzeptieren und es zum Vertragsabschluss kommt. Nicht selten scheitern gerade Vertragsverhandlungen mit grossen Volumen gerade auch am Aspekt der Zahlungsfrist.
Beispiele verschieden langer Zahlungsfristen
Schauen wir mal, welche Zahlungsfristen denn üblich sind:
- Vorauszahlung:
Bei Dienstleistungen oder Produkten, die speziell für einen Kunden hergestellt werden, kann man Vorauszahlung verlangen.
Beispiele dafür sind unter anderem die Miete, oder aber auf ein spezielles Mass hergestellte Fotorahmen. - Barzahlung:
Sei es im Café oder am Kiosk: Niemand wird ernsthaft erwarten, dass man den heissen Kafi mit Gipfeli oder den Schokoriegel auf Rechnung erhält. - 10 Tage:
Beispielsweise Autowerkstätten verrechnen gerne entweder nur mit Barzahlung oder dann mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen.
Dies vor allem, weil sie mitunter teure Ersatzteile beschaffen müssen. Bei längeren Zahlungsfristen würde die Werkstatt über zu geringe Liquidität für die Beschaffung von Ersatzteilen für die Reparaturen anderer Kunden verfügen. - 30 Tage:
Diese Zahlungsfrist hat sich in der Schweiz bei Rechnungen an Endkunden etabliert. Die Telefonrechnung oder der Kauf eines neuen LED-TVs sind nur zwei unzähliger Beispiele. - 60 und mehr Tage:
Bei Grossbestellungen oder ‑kunden und etwa im internationalen Handel spielen die Käufer ihre starke Position aus und drücken gerne auch schon bis 120 Tage Zahlungsfrist durch. - Rollierend:
Ein Spezialfall sind die Bestellungen auf Kreditkarte: Üblicherweise erfolgt die Rechnungstellung per Stichtag (z.B. jeden 20. des Monats). Die Rechnung enthält Positionen von Käufen, die während der vorigen Rechnungsperiode getätigt wurden und somit finden sich solche darunter, die schon länger als z.B. 45 Tage, und solche die erst 10 Tage alt sind.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht
Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.
ein paar Vorteile der GmbH:
- Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
- Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
- Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.
Einige der Nachteile sind:
- Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
- Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
- Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.
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