Wachstumsfinanzierung in der Schweiz
Wachstumsfinanzierung - Definition: Von Wachstumsfinanzierung spricht man, wenn eine Firma für die Umsetzung von Wachstumsvorhaben Mittel von Dritten benötigt, da das Eigenkapital lediglich für den laufenden Betrieb, nicht aber für eine Expansion ausgelegt ist.Von Wachstumsfinanzierung ist die Rede, wenn eine Firma für die Realisierung von Wachstumsvorhaben Mittel von Dritten benötigt.
Gesunde Firmen, deren Auftragslage sehr gut, resp. die Nachfrage nach den Produkten sehr gross ist, sehen sich oft mit Problemen der Wachstumsfinanzierung konfrontiert. Man könnte sagen, es läuft fast zu gut, um alles noch bewältigen zu können.
Wollen Sie die Firma vergrössern? Dann benötigen Sie zusätzliches Kapital, denn das Eigenkapital sichert den laufenden Geschäftsbetrieb, reicht jedoch nicht für die Finanzierung eines Wachstumsschrittes.
Will eine Firma wachsen, muss sie die Leistungsfähigkeit erhöhen.
Dies kann sie durch zusätzliche Mitarbeitende erreichen, aber auch durch höhere Kapazitäten in der Produktion oder einen erweiterten Vertrieb.
Wie dem auch sei: Steht man vor einem Wachstumsschritt, muss man investieren, benötigt also Geld über das bestehende Eigenkapital hinaus.
Wachstumsfinanzierung für KMU: Überbrückungsfinanzierung
KMU, welche sich in einer starken Wachstumsphase befinden, sehen sich häufig mit Schwierigkeiten mit der Liquidität konfrontiert:
Nehmen Bestellungen und Aufträge von Kunden zu, steigt auch der dafür notwendige Materialeinkauf. Die KMU müssen dies meist für mehrere Wochen oder sogar für Monate vorfinanzieren. Die Liquidität der Firma wird auf diese Weise strapaziert, bis zur Situation, dass wegen fehlender Liquidität keine zusätzlichen Bestellungen oder Aufträge mehr angenommen oder abgearbeitet werden können.
Das würgt nicht nur das bevorstehende Wachstum ab, sondern es droht die Gefahr, dass bestehende Kunden an leistungsfähigere Mitbewerber abwandern.
Hat Ihr KMU bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
Wachstumsfinanzierung für Firmen: Forderungsbevorschussung
Ebenso entstehen mitunter Liquiditätsprobleme durch lange Zahlungsfristen der Kunden. Insbesondere Grossfirmen verlängern die Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei ihren Lieferanten immer häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liquidität enorm strapazieren und wertvolle Ressourcen binden – bis zu dem Punkt, dass das bevorstehende Wachstum verunmöglicht wird und man droht, Kunden zu verlieren.
Verfügt Ihre Firma über gestellte Rechnungen an Kunden?
Dann kann die von KMU Liquidität angebotene Forderungsbevorschussung die passende Lösung sein. Mit dieser erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.
Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.