Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht

Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Forderungsbevorschussung: Definition in der Schweiz

Forderungsbevorschussung - Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu ermöglichen, das ihm ermöglicht, einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.

Forderungsbevorschussung: Definition

Bei der For­de­rungs­be­vor­schus­sung han­delt es sich um ein Dar­le­hen an Fir­men, die zur Absi­che­rung des Dar­le­hens ihre offe­nen Rech­nun­gen an Kun­den ein­brin­gen.

Die Prü­fung der Qua­li­tät erstens des Dar­le­hens­neh­mers und zwei­tens des­sen For­de­run­gen sind in die­sem Geschäft beson­ders wich­tig. Denn nur Anträge jener Fir­men haben Aus­sicht auf Erfolg, deren Lei­stungs­fä­hig­keit und die Zuver­läs­sig­keit ihrer Kun­den aus­ser Zwei­fel steht.

In der Regel erfolgt die Bevor­schus­sung der For­de­run­gen rol­lie­rend. Das heisst, im Rah­men des gewähr­ten maxi­ma­len Betra­ges löst das Bevor­schus­sung gebende Insti­tut die Sicher­heit lau­fend durch neue For­de­run­gen der Firma ab. Dies ver­sorgt die bevor­schusste Firma nicht nur punk­tu­ell, son­dern über län­gere Zeit mit rascher Liqui­di­tät.

Dies erhöht die Plan­bar­keit, und mit der bes­se­ren Pla­nungs­si­cher­heit steigt das Wachs­tum.
Im Volks­mund spricht man daher von der For­de­rungs­be­vor­schus­sung als Kata­ly­sa­tor für Fir­men im Wachs­tum.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung für KMU

KMU gera­ten zudem mit­un­ter in Finan­zie­rungs­pro­bleme auf­grund der oft­mals lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade inter­na­tio­nal tätige Fir­men oder Gross­fir­men strecken die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten, was ihren Kun­den immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf­zwingt.
Die Finanz­lage der Lie­fe­ran­ten stra­pa­ziert sich des­halb enorm, und wert­volle Res­sour­cen ste­hen nicht zur Ver­fü­gung. Das kann so weit füh­ren, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und der Ver­lust von Kun­den und Repu­ta­tion droht.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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