Aktiengesellschaft: Zusammenfassung

Dies ist eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt wird.

Das Obligationenrecht (Art. 620 ff.) definiert sie wie folgt:

«Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Die Aktionäre sind nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet.
Aktionär ist, wer mit mindestens einer Aktie an der Gesellschaft beteiligt ist.»

Die Details

Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.

Einige der Vorteile sind:

  • Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
  • Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
  • Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
  • Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.

Einige der Nachteile sind:

  • Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
  • Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
  • Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
  • Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
  • Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.

Bieten wir unsere Finanzierungslösungen auch für Aktiengesellschaften an?

Ja, wir von kmu-liquiditaet.ch bieten auch für Aktiengesellschaften nach Schweizer Recht Überbrückungsfinanzierungen und Forderungsbevorschussungen an. Dies sind unsere Kerngeschäfte. Gerne zeigen wir Ihnen auf, was das für Ihre Aktiengesellschaft bedeuten könnte.

Übernehmen wir auch das Ausfallrisiko mit unseren Finanzierungen?

Auch wenn unser Kerngeschäft die Verbesserung der Liquidität von KMU ist, übernehmen wir das Ausfallrisiko von Forderungen nicht. Sowohl unsere Forderungsbevorschussung als auch unsere Überbrückungsfinanzierung beschränken sich darauf, rasch Liquidität in einem festgelegten Umfang zur Verfügung zu stellen.
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Ausfallrisiko Forderung

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