Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Liqui­di­täts­pla­nung

Liqui­di­täts­pla­nung: Sicher­stel­len, dass die Firma jeder­zeit über genü­gend liquide Mit­tel ver­fügt. Dies ver­mei­det Unter­neh­mens­kri­sen, die durch Zah­lungs­un­fä­hig­keit zur Insol­venz füh­ren kön­nen. Zudem wird Über­li­qui­di­tät ver­mie­den, da diese recht teuer und inef­fi­zi­ent sein kann.

Liqui­di­täts­pla­nung

Das Aus­ar­bei­ten und Bewirt­schaf­ten der Liqui­di­täts­pla­nung bil­det Teil der Unter­neh­mens­füh­rung. Diese kurz­fri­stige Finanz­pla­nung ist Teil der ope­ra­ti­ven Pla­nung, wobei der Pla­nungs­ho­ri­zont je nach Geschäft von weni­gen Tagen bis zu einem Jahr umfasst.

Wesent­lich bei der Fest­le­gung des Pla­nungs­ho­ri­zon­tes ist, dass die ver­schie­de­nen Sze­na­rien rela­tiv hohe Ein­tritts­wahr­schein­lich­kei­ten haben.
So kann es bei­spiels­weise bei einer regio­na­len Bäcke­rei wenig Sinn machen, die Liqui­di­tät für die näch­sten 6 Monate zu pla­nen. Aus­ser, es han­delt sich um eine Firma, die stark sai­so­nal abhän­gige Pro­dukte wie zum Bei­spiel Fas­nacht­schüechli her­stellt.

Sie sehen am obe­ren, ein­fa­chen Bei­spiel, dass die Liqui­di­tät nicht nur nach Bran­che oder Region, son­dern je Unter­neh­men höchst indi­vi­du­ell aus­zu­ge­stal­ten ist.

Inso­fern gibt es hier nur eine ein­zige Faust­re­gel, die über rich­tig oder falsch resp. Erfolg oder Insol­venz ent­schei­det:
Eine sau­bere Pla­nung der Liqui­di­tät stellt sicher, dass dem Unter­neh­men jeder­zeit aus­rei­chend, aber nicht zu viel Liqui­di­tät zur Ver­fü­gung steht.

Wie Liqui­di­täts­pla­nung funk­tio­niert

Eine gute Liqui­di­täts­pla­nung ord­net die zu erwar­ten­den Ein­zah­lun­gen und Aus­zah­lun­gen zeit­ge­recht ein, deckt mög­li­che Unter­li­qui­di­tät früh­zei­tig auf und begeg­net die­ser durch geeig­nete Mass­nah­men.

Die Liqui­di­täts­plaung wird klas­si­scher­weise rol­lie­rend durch­ge­führt. Das bedeu­tet, dass die Pla­nung fort­lau­fend aktua­li­siert und den tat­säch­lich vor­herr­schen­den Bedin­gun­gen ange­passt wer­den muss.

Wenn zum Bei­spiel eine Firma aus der Unter­hal­tungs­in­du­strie im Dezem­ber 2019 für den April 2020 Liqui­di­täts­pläne erstellt hat, muss­ten man diese auf­grund der Corona-Epi­­­­de­­­­mie bereits im Februar, spä­te­stens aber im März 2020 den tat­säch­lich ein­ge­tre­te­nen Ver­hält­nis­sen anpas­sen.

Was genau rich­tig ist, ist plötz­lich zu wenig

Wenn alles rund läuft, ist die Liqui­di­tät einer Firma für den lau­fen­den Betrieb opti­mal ein­ge­stellt.
Doch was, wenn uner­war­tet ein grös­se­rer Auf­trag winkt?
Auf einen Schlag wird aus der “guten” Liqui­di­tät eine dro­hende Unter­li­qui­di­tät.

Neh­men wir mal an, die liqui­den Mit­tel sind bei­spiels­weise für die Pro­duk­tion und den Ver­trieb von 1’000 Ein­hei­ten aus­ge­legt.
Nun darf die Firma für einen neuen Gross­kun­den die Pro­duk­tion von zusätz­li­chen 3’000 Ein­hei­ten offe­rie­ren.
Es leuch­tet ein, dass für die­sen Auf­trag nicht nur ein Viel­fa­ches des benö­tig­ten Mate­ri­als, son­dern auch die Pro­duk­tion der Ein­hei­ten ggf. durch zusätz­li­che Maschi­nen oder Pro­duk­ti­ons­hal­len finan­ziert wer­den muss.

Diese zusätz­li­chen Aus­ga­ben kön­nen in unse­rem Bei­spiel nicht mit der vor­han­de­nen Liqui­di­tät gedeckt wer­den.

Unver­mit­telt wird also einer Liqui­di­täts­pla­nung, bei der alles genau rich­tig ist, eine, die zuwe­nig Mit­tel vor­ge­se­hen hat.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!