Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Über­brückungs­kre­dit

Über­brückungs­kre­dit – Defi­ni­tion: Bei einem Über­brückungs­kre­dit han­delt es sich um einen kurz­fri­sti­gen Kre­dit, der es dem Kre­dit­neh­mer ermög­licht, einen Vor­schuss auf die Ein­nah­men aus einem Ver­kauf eines Ver­mö­gens­werts zu erhal­ten.

Über­brückungs­kre­dit

Über­brückungs­kre­dite kann man grob unter­schei­den auf­grund der Geschäfte, die sie ermög­li­chen.

Wir unter­schei­den in die­ser Über­sicht drei ver­schie­dene all­täg­li­che Situa­tio­nen, die ohne Über­brückungs­kre­dite mas­siv erschwert, wenn nicht sogar ver­un­mög­licht wür­den.

Es sind dies:

  • Pri­vat­per­so­nen, die gegen Ende des Monats knapp bei Kasse sind
  • Fir­men, die für die Aus­füh­rung bereits ver­trag­lich gesi­cher­ten Auf­träge Geld oder Sicher­hei­ten benö­ti­gen
  • Pri­vat­haus­halte, die eine neue Immo­bi­lie kau­fen wäh­rend des­sen die bestehende Immo­bi­lie noch nicht ver­kauft ist

Wäh­rend wir fol­gend den Über­brückungs­kre­dit für Fir­men genauer beleuch­ten, ver­wei­sen wir bei den ande­ren Kre­­­­dit-Arten gerne auf diverse Ban­ken und Kre­­­­dit-Insti­tute.

Über­brückungs­kre­dit für Fir­men

Das bezeich­net ein kurz­fri­stig gewähr­tes Dar­le­hen an Unter­neh­men. Die­ses hilft der Firma über die Zeit bis zum Abschluss eines bereits gesi­cher­ten Auf­tra­ges resp. Zah­lungs­ein­gang eines bereits erfolg­ten Ver­kaufs hin­weg.

Der Zins­satz für sol­che Kre­dite ist in der Regel ziem­lich hoch, da die Kre­dit gebende Bank oder Firma eben­falls ein nicht unbe­trächt­li­ches unter­neh­me­ri­sches Risiko ein­geht.

Diese Art von Über­brückungs­kre­dit wird gewöhn­lich durch Grund­be­sitz, Lager­be­stände oder ver­trag­lich gesi­cherte Auf­trage besi­chert.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!