Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Überbrückungskredit
Überbrückungskredit – Definition: Bei einem Überbrückungskredit handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, der es dem Kreditnehmer ermöglicht, einen Vorschuss auf die Einnahmen aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu erhalten.Überbrückungskredite kann man grob unterscheiden aufgrund der Geschäfte, die sie ermöglichen.
Wir unterscheiden in dieser Übersicht drei verschiedene alltägliche Situationen, die ohne Überbrückungskredite massiv erschwert, wenn nicht sogar verunmöglicht würden.
Es sind dies:
- Privatpersonen, die gegen Ende des Monats knapp bei Kasse sind
- Firmen, die für die Ausführung bereits vertraglich gesicherten Aufträge Geld oder Sicherheiten benötigen
- Privathaushalte, die eine neue Immobilie kaufen während dessen die bestehende Immobilie noch nicht verkauft ist
Während wir folgend den Überbrückungskredit für Firmen genauer beleuchten, verweisen wir bei den anderen Kredit-Arten gerne auf diverse Banken und Kredit-Institute.
Überbrückungskredit für Firmen
Das bezeichnet ein kurzfristig gewährtes Darlehen an Unternehmen. Dieses hilft der Firma über die Zeit bis zum Abschluss eines bereits gesicherten Auftrages resp. Zahlungseingang eines bereits erfolgten Verkaufs hinweg.
Der Zinssatz für solche Kredite ist in der Regel ziemlich hoch, da die Kredit gebende Bank oder Firma ebenfalls ein nicht unbeträchtliches unternehmerisches Risiko eingeht.
Diese Art von Überbrückungskredit wird gewöhnlich durch Grundbesitz, Lagerbestände oder vertraglich gesicherte Auftrage besichert.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.