Bevorschussung in der Schweiz

Bevorschussung - Definition: Einer Firma oder Person im Vorfeld Geld (Vorschuss) geben, das ihr von einer anderen Firma oder Person zusteht oder zu einem späteren Zeitpunkt zustehen wird. Sonderfall: Geld in ein Unternehmen stecken, damit es den Betrieb aufnehmen kann, ehe es Einnahmen erzielt

Bevorschussung

Von Bevor­schus­sung ist die Rede, wenn eine Firma sich von Drit­ten Liqui­di­tät beschafft und als Sicher­heit eigene For­de­run­gen (Debi­to­ren oder fest zuge­sagte Auf­träge) auf­weist.

Gesunde Fir­men, deren Auf­trags­lage sehr gut, resp. die Nach­frage nach den Pro­duk­ten sehr gross ist, sehen sich oft in der Posi­tion, sich mit Bevor­schus­sun­gen rasch Kapi­tal zu beschaf­fen. Man könnte sagen, es läuft fast zu gut, um alles noch bewäl­ti­gen zu kön­nen.

Wol­len Sie die Firma ver­grös­sern oder müs­sen Sie inve­stie­ren? Dann benö­ti­gen Sie zusätz­li­ches Kapi­tal, denn das Eigen­ka­pi­tal sichert den lau­fen­den Geschäfts­be­trieb, reicht in der Regel nicht für die Finan­zie­rung eines Wachs­tums­schrit­tes, und die Debi­to­ren­lauf­zei­ten sind meist zu lange, um rasch dar­auf zurück­grei­fen zu kön­nen.

Will eine Firma wach­sen, muss sie die Lei­stungs­fä­hig­keit erhö­hen.
Dies kann sie durch zusätz­li­che Mit­ar­bei­tende errei­chen, aber auch durch höhere Kapa­zi­tä­ten in der Pro­duk­tion oder einen erwei­ter­ten Ver­trieb.

Wie dem auch sei: Steht man vor einem Wachs­tums­schritt, muss man rasch inve­stie­ren und kann nicht war­ten, bis das Geld der säu­mi­gen Zah­ler ein­trifft.

Bevor­schus­sung von KMU: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, bei denen es gut läuft, sehen sich häu­fig mit Schwie­rig­kei­ten mit der Liqui­di­tät kon­fron­tiert:
Neh­men Bestel­lun­gen und Auf­träge von Kun­den zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder sogar für Monate vor­fi­nan­zie­ren.

Das­selbe gilt für Fir­men, die sich in der Grün­dung oder im Auf­bau befin­den:
Oft­mals bestehen bereits ver­bind­li­che Bestel­lun­gen von Kun­den. Doch bevor diese abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen, muss in Maschi­­nen- oder Fahr­zeug­park inve­stiert oder Mate­rial bestellt wer­den. Doch die dafür benö­tigte Liqui­di­tät steht erst mit dem Zah­lungs­ein­gang der zuge­sag­ten Auf­träge zur Ver­fü­gung.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, den lau­fen­den Betrieb nega­tiv zu beein­flus­sen.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Bevor­schus­sung von Fir­men: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Ebenso ent­ste­hen mit­un­ter Liqui­di­täts­pro­bleme durch lange Zah­lungs­fri­sten der Kun­den. Die Zah­lungs­fri­sten ins­be­son­dere der inter­na­tio­na­len Gross­kun­den hin­ge­gen wer­den bis­wei­len auf 120 Tage gestreckt.
Die Liqui­di­tät der Firma wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass wegen feh­len­der Liqui­di­tät keine zusätz­li­chen Bestel­lun­gen oder Auf­träge mehr ange­nom­men oder abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen.

Ver­fügt Ihre Firma über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht

Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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