AG: Zusammenfassung

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt wird.

Im Obligationenrecht (Art. 620 ff.) lautet die Definition wie folgt:

«Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Die Aktionäre sind nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet.
Aktionär ist, wer mit mindestens einer Aktie an der Gesellschaft beteiligt ist.»

Die Details

Die AG ist mit gut 112’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Diese Rechtsform ist wegen ihrer Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen so beliebt.

Dies sind einige Vorteile:

  • Die AG geniesst einen guten Ruf, was die Kreditwürdigkeit anbelangt.
  • Diese Rechtsform ist bezüglich der Inhaberschaft recht flexibel, da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind.
  • Das private Vermögen ist vom geschäftlichen getrennt. Die Aktionäre haften also im Rahmen des Aktienkapitals.
  • Es ist möglich, die Besitzverhältnisse unter gewissen Voraussetzungen anonym zu gestalten.

Hier ein paar der Nachteile:

  • Der Aufwand für die Administration und Verwaltung (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist eher als hoch zu betrachten.
  • Neben dem Ertrag und Kapital der Aktiengesellschaft werden auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen (Wert des Aktienpaketes) der Aktionäre besteuert. Daher spricht man hier von einer Doppelbesteuerung.
  • Zur Gründung wird ein Mindestkapital von CHF 100’000 benötigt. Davon muss zumindest die Hälfte muss zum Gründungszeitpunkt einbezahlt sein.
  • Die Bilanzierung gibt strenge Vorschriften vor betr. dem Schaffen von gesetzlichen Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.

Bieten wir unsere Finanzierungslösungen auch für die AG an?

Ja, wir von kmu-liquiditaet.ch bieten auch für AGs nach Schweizer Recht Überbrückungsfinanzierungen und Forderungsbevorschussungen an. Dies sind unsere Kerngeschäfte. Gerne zeigen wir Ihnen auf, was das für Ihre AG bedeuten könnte.

Übernehmen wir auch das Ausfallrisiko mit unseren Finanzierungen?

Auch wenn unser Kerngeschäft die Verbesserung der Liquidität von KMU ist, übernehmen wir das Ausfallrisiko von Forderungen nicht. Sowohl unsere Forderungsbevorschussung als auch unsere Überbrückungsfinanzierung beschränken sich darauf, rasch Liquidität in einem festgelegten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Mit unserer Dienstleistung erhalten die KMU das Geld in der Regel innerhalb weniger Tage, und unsere Verträge sind mittelfristig orientiert und werden durch rollierende Hinterlegung offener Rechnungen gesichert.

Ausfallrisiko Forderung

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