Darlehen
Darlehen – Definition: Bei einem Darlehen handelt es sich um Verleihung von Geld, das es dem Kreditnehmer ermöglicht, damit einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.Im volkswirtschaftlichen Sinn handelt es sich beim Darlehen um zur Verfügung gestelltes Geld, das Zins kostet.
Im finanztechnischen Sinn beschreibt es ein Geschäft, bei dem eine Bank oder Finanzfirma als Darlehengeber (Gläubiger) dem Darlehennehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung überlässt; siehe OR, Art. 312.
Der Darlehennehmer verpflichtet sich gemäss vertraglicher Vereinbarung zur Rückzahlung und Verzinsung. In diesem Sinne ist ein Darlehen gleichbedeutend mit dem Kredit.
In der älteren Literatur wird das Darlehen mitunter vom Kredit wie folgt unterschieden:
- Wenn ein Unternehmen Geld aufnimmt, um damit einen Gewinn zu erzielen, handelt es sich um ein Darlehen.
- Leiht sich das Unternehmen jedoch Geld, um damit den laufenden Betrieb sicherzustellen, handelt es sich um einen Kredit.
Darlehen für Firmen: Überbrückungsfinanzierung
KMU, welche sich in einer starken Wachstumsphase befinden, sehen sich häufig mit Schwierigkeiten mit der Liquidität konfrontiert:
Nehmen Bestellungen und Aufträge von Kunden zu, steigt auch der dafür notwendige Materialeinkauf. Dieser muss meist für mehrere Wochen oder sogar für Monate vorfinanziert werden. Die Liquidität der Firma wird auf diese Weise strapaziert. Das kann zur Situation führen, dass wegen fehlender Liquidität keine zusätzlichen Bestellungen oder Aufträge mehr angenommen oder abgearbeitet werden können.
Hat Ihr KMU bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lösen Sie Ihre Liquiditätsengpässe mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung elegant und innert weniger Tage.
Darlehen für Firmen: Forderungsbevorschussung
Ebenso entstehen KMU mitunter Liquiditätsprobleme durch lange Zahlungsfristen ihrer Kunden. Gerade internationale Grossfirmen verlängern zunehmend ihre Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei ihren Lieferanten häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liquidität von KMU strapazieren und wertvolle Ressourcen binden.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.