Darlehen in der Schweiz
Darlehen - Definition: Bei einem Darlehen handelt es sich um Verleihung von Geld, das es dem Kreditnehmer ermöglicht, damit einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.Im volkswirtschaftlichen Sinn handelt es sich beim Darlehen um zur Verfügung gestelltes Geld, das Zins kostet.
Im finanztechnischen Sinn beschreibt es ein Geschäft, bei dem eine Bank oder Finanzfirma als Darlehengeber (Gläubiger) dem Darlehennehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung überlässt; siehe OR, Art. 312.
Der Darlehennehmer verpflichtet sich gemäss vertraglicher Vereinbarung zur Rückzahlung und Verzinsung. In diesem Sinne ist ein Darlehen gleichbedeutend mit dem Kredit.
In der älteren Literatur wird das Darlehen mitunter vom Kredit wie folgt unterschieden:
- Wenn ein Unternehmen Geld aufnimmt, um damit einen Gewinn zu erzielen, handelt es sich um ein Darlehen.
- Leiht sich das Unternehmen jedoch Geld, um damit den laufenden Betrieb sicherzustellen, handelt es sich um einen Kredit.
Darlehen für Firmen: Überbrückungsfinanzierung
KMU, welche sich in einer starken Wachstumsphase befinden, sehen sich häufig mit Schwierigkeiten mit der Liquidität konfrontiert:
Nehmen Bestellungen und Aufträge von Kunden zu, steigt auch der dafür notwendige Materialeinkauf. Dieser muss meist für mehrere Wochen oder sogar für Monate vorfinanziert werden. Die Liquidität der Firma wird auf diese Weise strapaziert. Das kann zur Situation führen, dass wegen fehlender Liquidität keine zusätzlichen Bestellungen oder Aufträge mehr angenommen oder abgearbeitet werden können.
Hat Ihr KMU bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lösen Sie Ihre Liquiditätsengpässe mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung elegant und innert weniger Tage.
Darlehen für Firmen: Forderungsbevorschussung
Ebenso entstehen KMU mitunter Liquiditätsprobleme durch lange Zahlungsfristen ihrer Kunden. Gerade internationale Grossfirmen verlängern zunehmend ihre Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei ihren Lieferanten häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liquidität von KMU strapazieren und wertvolle Ressourcen binden.
AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht
Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.