Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Vorfinanzierung von Forderungen in der Schweiz
Vorfinanzierung von Forderungen - Definition: Darlehen an Unternehmen, die zur Absicherung einen Teil ihrer offenen Rechnungen einbringen.Bei der Vorfinanzierung von Forderungen handelt es sich um ein Darlehen an Unternehmen, die zur Absicherung einen Teil ihrer offenen Rechnungen an Kunden einbringen.
Die Qualität erstens des Darlehensnehmers und zweitens dessen Forderungen entscheiden massgebend in dieser besonderen Art der Darlehensbesicherung. Ausschliesslich Anträge jener Unternehmen geniessen Aussicht auf Erfolg, deren Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit ihrer Kunden über alle Zweifel erhaben ist.
In der Regel erfolgt die Vorfinanzierung der Forderungen rollierend. Konkret: Im Rahmen des vereinbarten Höchstbetrages löst das vorfinanzierende Institut die Sicherheit laufend durch neue Forderungen des Unternehmens ab. Dies versorgt das bevorschusste Unternehmen nicht nur punktuell, sondern über längere Zeit mit rascher Liquidität.
Die Planbarkeit erhöht sich dadurch, und mit der besseren Planungssicherheit steigen die Möglichkeiten, das Unternehmen zum Wachstum zu führen.
Deshalb spricht man auch von der Vorfinanzierung von Forderungen als Katalysator für Unternehmen im Wachstum.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.