Offene Forderungen nach Schweizer Recht
Offene Forderungen - Definition: Zu einer offenen Forderung kommt es, wenn eine Forderung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum beglichen wird, obwohl sie unstrittig und bezifferbar ist.Eine Forderung entsteht jeweils dann, wenn nach einer Leistung oder Lieferung eine Rechnung erstellt wird. Anders als beispielsweise bei einem Barverkauf räumt eine Firma ihrem Kunden eine Zahlungsfrist ein. Durch die zeitliche Verzögerung zwischen Lieferung und Bezahlung entsteht eine Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner.
Durch die Vereinbarung einer zeitlich verzögerten Zahlung geht der Gläubiger ein gewisses Risiko ein. Denn auch bei guter Bonität der Kundschaft kann es stets zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Dies kann soweit gehen, dass die Forderung teilweise oder gar vollständig abgeschrieben werden muss.
Wann eine Forderung zur offenen Forderung wird
Zu einer offenen Forderung kommt es, wenn die Forderung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum beglichen wird, obwohl sie unstrittig und bezifferbar ist. Der Schuldner gerät also in Zahlungsverzug.
Eine offene Forderung kann als Zahlungsverzug bezeichnet werden – das gilt natürlich auch umgekehrt. Dennoch gibt es einen feinen aber wesentlichen Unterschied, als was man nun den Zahlungsausstand des Schuldner betrachtet.
Spricht man von einem Zahlungsverzug, steht die Zahlung im Vordergrund. Konkret heisst dies, der Gläubiger geht davon aus, dass die Zahlung dereinst erfolgen wird.
Ist hingegen von einer offenen Forderung die Rede, lässt sich nicht ausschliessen, dass gar keine Zahlung erfolgt und man auf der Forderung sitzenbleibt.
Eine Firma wird in den meisten Fällen zögern, bei einem Grosskunden einen Zahlungsverzug als offene Forderung anzusehen. Denn schliesslich will das Unternehmen es sich nicht mit dem wichtigen Kunden verderben.
Deshalb nimmt man nicht nur die eingeräumte Zahlungsfrist in Kauf, sondern hofft wenigstens auf verspätete Zahlung. Dies ist aus zweierlei Hinsicht für die Firma kostspielig: Erstens, weil das Risiko nicht von der Hand zu weisen ist, dass der Kunde verspätet, in Raten oder überhaupt nicht zahlt. Zweitens, weil die Firma auch bei pünktlich bezahlter Rechnung auf wichtige Liquidität verzichtet und dem Kunden einen Gratis-Kredit einräumt.
Aktiengesellschaft in der Schweiz
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.