Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Zes­sion

Zes­sion – Defi­ni­tion: Bei einer Zes­sion über­trägt ein Gläu­bi­ger eine bestehende For­de­rung an einen Drit­ten. Kon­kret: Das Unter­neh­men A tritt seine offe­nen For­de­run­gen von Kun­den B an einen pro­fes­sio­nel­len Dienst­lei­ster C ab.

Zes­sion

Der Vor­gang der Zes­sion führt zum Gläu­bi­ger­wech­sel: Anstelle des ursprüng­li­chen Gläu­bi­gers, hat nun eine dritte Stelle (Kre­dit gebende Firma) Anspruch auf die For­de­rung. Wäh­rend aber der Gläu­bi­ger wech­selt, blei­ben Schuld­ner und For­de­rungs­in­halt indes gleich.

Es gibt ver­schie­dene For­men und Aus­prä­gun­gen von Zes­sio­nen, die alle ihre spe­zi­el­len Zwecke ver­fol­gen. Je nach Bedarf kann die Zes­sion bei­spiels­weise als län­ger­fri­sti­ges Instru­ment zur Siche­rung eines Kre­di­tes die­nen.

KMU ver­schie­den­ster Bran­chen und Grös­sen set­zen auf die Zes­sion als Finan­zie­rungs­in­stru­mente.

Um auf die unter­schied­li­chen Bedürf­nisse der KMU ein­zu­ge­hen, haben sich fol­gende Arten ent­wickelt:

  • Ein­zelzes­sion: Die Ein­zel­zes­sion beschreibt die voll­stän­dige Abtre­tung einer ein­zel­nen For­de­rung.
  • Rah­menzes­sion: Eine Rah­men­zes­sion bewirkt die voll­um­fäng­li­che Abtre­tung meh­re­rer oder gar sämt­li­cher bestehen­den For­de­run­gen des KMU.
  • Glo­balzes­sion: Als Glo­bal­zes­sion wird die Abtre­tung aller vor­han­de­ner und zukünf­ti­ger For­de­run­gen des KMU bezeich­net.
  • Man­telzes­sion: Hier wer­den For­de­run­gen eines KMU bis zu einem ver­ein­bar­ten Höchst­be­trag abge­tre­ten.
Gene­rell wird in obi­gen For­men noch unter­schie­den, ob der Schuld­ner über die Zes­sion infor­miert wird oder nicht.
  • offene Zes­sion: Hier wird der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert, so dass die­ser seine Schul­den direkt an den neuen Gläu­bi­ger zahlt.
  • stille Zes­sion: Der Schuld­ner erfährt in die­ser Vari­ante nichts über die erfolgte Zes­sion der For­de­rung. Der Schuld­ner zahlt hier wei­ter­hin an die ursprüng­li­che Firma.

Die Wahl der Vari­ante hängt stark vom Finan­zie­rungs­be­darf des KMUs ab. Dar­über hin­aus spie­len auch die Bran­che, die Lauf­zeit der offe­nen For­de­run­gen sowie das Zah­lungs­ver­hal­ten und die Boni­tät der Kun­den des KMUs eine wesent­li­che Rolle bei der Wahl der pas­sen­den Form.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!