Zes­sion

Der Vor­gang der Zes­sion führt zum Gläu­bi­ger­wech­sel: Anstelle des ursprüng­li­chen Gläu­bi­gers, hat nun eine dritte Stelle (Kre­dit gebende Firma) Anspruch auf die For­de­rung.
Wäh­rend aber der Gläu­bi­ger wech­selt, blei­ben Schuld­ner und For­de­rungs­in­halt indes gleich.

Es gibt ver­schie­dene For­men und Aus­prä­gun­gen von Zes­sio­nen, die alle ihre spe­zi­el­len Zwecke ver­fol­gen. Je nach Bedarf kann die Zes­sion bei­spiels­weise als län­ger­fri­sti­ges Instru­ment zur Siche­rung eines Kre­di­tes die­nen.

Die ver­schie­de­nen For­men der Zes­sion

KMU ver­schie­den­ster Bran­chen und Grös­sen set­zen auf die Zes­sion als Finan­zie­rungs­in­stru­mente.
Um auf die unter­schied­li­chen Bedürf­nisse der KMU ein­zu­ge­hen, haben sich fol­gende Arten ent­wickelt:

  • Ein­zelzes­sion:
    Die Ein­zel­zes­sion beschreibt die voll­stän­dige Abtre­tung einer ein­zel­nen For­de­rung.
  • Rah­menzes­sion:
    Eine Rah­men­zes­sion bewirkt die voll­um­fäng­li­che Abtre­tung meh­re­rer oder gar sämt­li­cher bestehen­den For­de­run­gen des KMU.
  • Glo­balzes­sion:
    Als Glo­bal­zes­sion wird die Abtre­tung aller vor­han­de­ner und zukünf­ti­ger For­de­run­gen des KMU bezeich­net.
  • Man­telzes­sion:
    Hier wer­den For­de­run­gen eines KMU bis zu einem ver­ein­bar­ten Höchst­be­trag abge­tre­ten.

Gene­rell wird in obi­gen For­men noch unter­schie­den, ob der Schuld­ner über die Zes­sion infor­miert wird oder nicht.

  • offene Zes­sion:
    Hier wird der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert, so dass die­ser seine Schul­den direkt an den neuen Gläu­bi­ger zahlt.
  • stille Zes­sion:
    Der Schuld­ner erfährt in die­ser Vari­ante nichts über die erfolgte Zes­sion der For­de­rung. Der Schuld­ner zahlt hier wei­ter­hin an die ursprüng­li­che Firma.

Die Wahl der Vari­ante hängt stark vom Finan­zie­rungs­be­darf des KMUs ab. Dar­über hin­aus spie­len auch die Bran­che, die Lauf­zeit der offe­nen For­de­run­gen sowie das Zah­lungs­ver­hal­ten und die Boni­tät der Kun­den des KMUs eine wesent­li­che Rolle bei der Wahl der pas­sen­den Form.

Ver­mei­dung von Inkasso-Pro­­b­le­­men

Mit die­ser Vari­ante der Zes­sion kann der Gläu­bi­ger seine gestell­ten For­de­run­gen auf ein­fa­che Weise an einen Drit­ten ver­kau­fen. Der Gläu­bi­ger muss sich in die­sem Fall nicht mehr mit dem Schuld­ner befas­sen. Denn die Zes­sion über­trägt alle Ansprü­che und Rechte des Gläu­bi­gers an den neuen Gläu­bi­ger.
Daher tritt der Käu­fer die­ser For­de­run­gen gegen­über dem Schuld­ner als Gläu­bi­ger in Erschei­nung und ist für das Inkasso zustän­dig.

Eine Zes­sion ist jedoch nur dann mög­lich, wenn der ursprüng­li­che Ver­trag zwi­schen Gläu­bi­ger und Schuld­ner die Abtre­tung der For­de­rung nicht aus­drück­lich unter­sagt.

Mit einem Bei­spiel aus­ge­drückt bedeu­tet dies:

Die Firma Muster­Ze­ment AG hat der Firma Muster­Kon­strukt GmbH Waren im Umfang von CHF 750’000 mit einer Zah­lungs­frist von 120 Tagen gelie­fert. Die Muster­Ze­ment AG ver­kauft nun ihre For­de­run­gen an die Muster­Li­quid AG für CHF 675’000. Nun tritt die Muster­Li­quid AG gegen­über der Muster­Kon­strukt GmbH als Gläu­bi­ger auf und über­nimmt das Inkasso.

Die Muster­Ze­ment AG hat mit die­sem Ver­kauf sofor­tige Liqui­di­tät von CHF 675’000 und muss weder die Zah­lungs­frist abwar­ten noch sich auf ein even­tu­ell län­ge­res Inkasso-Ver­­­fah­­ren ein­stel­len.

Die Muster­Li­quid AG hat für Aus­stände in der Höhe von CHF 750’000 nach Abzug von Zin­sen und erwar­te­ten Auf­wän­den “ledig­lich” CHF 675’000 bezahlt. Das Inkasso-Risiko liegt nun bei ihr. Die Muster­Kon­strukt GmbH ist eine zuver­läs­sige Firma mit guter Boni­tät und bezahlt die For­de­rung inner­halb der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Frist. Somit hat die Muster­Li­quid AG nach Abzug ihrer Spe­sen ein gutes Zins­ge­schäft gemacht.

Eine Win-Win-Situa­tion, bei der alle Ver­trags­par­teien pro­fi­tiert haben.

Rasche Liqui­di­tät

Unter den oben erwähn­ten For­men ver­dient eine wei­tere Form spe­zi­elle Erwäh­nung, näm­lich die Man­tel­zes­sion. Sie erlaubt dem Gläu­bi­ger, ledig­lich einen Teil sei­ner bestehen­den oder künf­ti­gen For­de­run­gen bis zu einem Höchst­be­trag als Sicher­heit für rasche Liqui­di­tät ein­zu­brin­gen.

Hier­bei han­delt es sich – im Gegen­satz zur Ein­zel­zes­sion – um ein Instru­ment mit mit­tel- bis lang­fri­sti­gem Zeit­ho­ri­zont, denn die Firma bringt die bestehen­den For­de­run­gen bis zu einer gewis­sen Summe als Sicher­heit ein und ersetzt diese For­de­run­gen mit neuen, sobald die alten bezahlt wur­den.

Schauen wir uns das am fol­gen­den Bei­spiel an:

Die Firma Muster­Stoff AG hat dem KMU Muster­Jacken AG Waren im Umfang von CHF 250’000 und dem KMU Muster­Ho­sen GmbH Waren im Umfang von CHF 280’000 gelie­fert. Ins­ge­samt ver­fügt die Muster­Stoff AG also über Aus­stände in der Höhe von CHF 530’000.

Die Muster­Stoff AG möchte rasch Liqui­di­tät erhal­ten. Denn so kann sie Inve­sti­tio­nen für künf­ti­ges Wachs­tum täti­gen. Daher bringt sie einen Teil ihrer Aus­stände – kon­kret CHF 400’000 – als Sicher­heit ein und erhält von der Muster­Mo­ney GmbH ein lau­fen­des Dar­le­hen in der Höhe von CHF 350’000.

Die Muster­Stoff AG pro­du­ziert der­weil für die Firma Muster­Hem­den GmbH und stellt Rech­nung in der Höhe von CHF 260’000.

Nach­dem die Muster­Jacken AG ihre Rech­nung an Muster­Stoff AG bezahlt, bringt die Muster­Stoff AG ihre Rech­nung an die Muster­Hem­den GmbH als Sicher­heit ein und ersetzt die begli­chene Rech­nung, die als Siche­rung des gewähr­ten Dar­le­hens nicht mehr zur Ver­fü­gung steht.
Der Muster­Mo­ney GmbH ste­hen nun Sicher­hei­ten in der Höhe von CHF 540’000 (CHF 280’000 der Muster­Ho­sen GmbH und CHF 260’000 der Muster­Hem­den GmbH) zur Ver­fü­gung.

Auf diese Weise erhält die Muster­Stoff AG dau­er­haft Liqui­di­tät von CHF 350’000 und kann län­ger mit die­sem Betrag pla­nen als dies mit einer ein­ma­li­gen Ein­zel­zes­sion mög­lich gewe­sen wäre. Denn mit einer Man­tel­zes­sion wer­den die Rech­nun­gen noch immer direkt an sie bezahlt. Die Hin­ter­le­gung der neuen Rech­nun­gen zur Siche­rung der zur Ver­fü­gung gestell­ten Liqui­di­tät erfolgt rol­lie­rend.

Finan­zie­ren wir Fir­men, die sich für die Man­tel­zes­sion inter­es­sie­ren?

Ja, wir von kmu-liquiditaet.ch finan­zie­ren Fir­men, für die eine Man­tel­zes­sion in Frage kommt, mit unse­rer Über­brückungs­fi­nan­zie­rung und For­de­rungs­be­vor­schus­sung. Dies ist unser Kern­ge­schäft, und gerne zei­gen wir Ihnen auf, was das für Ihre Firma bedeu­ten könnte.

Über­neh­men wir auch das Aus­fall­ri­siko mit unse­ren Finan­zie­run­gen?

Auch wenn unser Kern­ge­schäft die Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät von KMU ist, über­neh­men wir das Aus­fall­ri­siko von For­de­run­gen nicht. Sowohl unsere For­de­rungs­be­vor­schus­sung als auch unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung beschrän­ken sich dar­auf, rasch Liqui­di­tät in einem fest­ge­leg­ten Umfang zur Ver­fü­gung zu stel­len.
Mit unse­rer Dienst­lei­stung erhal­ten die KMU das Geld in der Regel inner­halb weni­ger Tage, und unsere Ver­träge sind mit­tel­fri­stig ori­en­tiert und wer­den durch rol­lie­rende Hin­ter­le­gung offe­ner Rech­nun­gen gesi­chert.

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Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.