For­de­rungs­ab­tre­tung

Die For­de­rungs­ab­tre­tung bewirkt im Wesent­li­chen einen Gläu­bi­ger­wech­sel. An die Stelle des ursprüng­li­chen Gläu­bi­gers tritt eine dritte Stelle (Kre­dit gebende Firma).
Wäh­rend der Gläu­bi­ger wech­selt, blei­ben hin­ge­gen Schuld­ner und For­de­rungs­in­halt gleich.

Von der For­de­rungs­ab­tre­tung exi­stie­ren ver­schie­dene For­men und Aus­prä­gun­gen, die ver­schie­dene Bedürf­nisse abdecken und unter­schied­li­che Zwecke ver­fol­gen. Je nach Bedarf set­zen Fir­men die For­de­rungs­ab­tre­tung zum Bei­spiel als län­ger­fri­sti­ges Instru­ment zur Kre­dit­si­che­rung ein.

Die ver­schie­de­nen For­men der For­de­rungs­ab­tre­tung

Fir­men ver­schie­den­ster Bran­chen und Grös­sen set­zen auf For­de­rungs­ab­tre­tun­gen als Finan­zie­rungs­in­stru­mente.
Um die unter­schied­li­chen Bedürf­nisse der Fir­men abzu­decken, haben sich fol­gende Arten ent­wickelt:

  • Ein­zelfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Hier han­delt es sich um die voll­stän­dige Abtre­tung einer ein­zel­nen For­de­rung.
  • Rah­menfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Dies beschreibt die voll­um­fäng­li­che Abtre­tung meh­re­rer oder gar sämt­li­cher bestehen­den For­de­run­gen einer Firma.
  • Glo­balfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Das bezeich­net die Abtre­tung aller vor­han­de­ner und zukünf­ti­ger For­de­run­gen einer Firma.
  • Man­telfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    In die­ser Vari­ante wer­den For­de­run­gen einer Firma bis zu einem fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag abge­tre­ten.

Gene­rell wird in obi­gen Vari­an­ten noch unter­schie­den, ob der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert wird oder nicht.

  • offene For­de­rungs­ab­tre­tung:
    Hier wird der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert, so dass die­ser seine Schul­den direkt an den neuen Gläu­bi­ger zahlt.
  • stille For­de­rungs­ab­tre­tung:
    Der Schuld­ner erfährt in die­ser Vari­ante nichts über die erfolgte Abtre­tung der For­de­rung. Der Schuld­ner zahlt hier wei­ter­hin an die ursprüng­li­che Firma.

Die Wahl der Vari­ante hängt stark vom Finan­zie­rungs­be­darf der Firma ab. Dar­über hin­aus spie­len auch die Bran­che, die Lauf­zeit der offe­nen For­de­run­gen sowie das Zah­lungs­ver­hal­ten und die Boni­tät der Kun­den der Firma eine nicht unwe­sent­li­che Rolle bei der Wahl der pas­sen­den Form.

For­de­rungs­ab­tre­tung zur Ver­mei­dung von Inkasso-Pro­­b­le­­men

Mit die­ser Vari­ante der For­de­rungs­ab­gre­tung kann der Gläu­bi­ger seine gestell­ten For­de­run­gen ein­fach an einen Drit­ten ver­kau­fen. Der Gläu­bi­ger muss sich in die­sem Fall nicht mehr mit dem Schuld­ner befas­sen. Denn alle Ansprü­che und Rechte des Gläu­bi­gers sind an den neuen Gläu­bi­ger über­tra­gen.
Somit tritt der Käu­fer die­ser For­de­run­gen gegen­über dem Schuld­ner als Gläu­bi­ger in Erschei­nung und ist für das Inkasso zustän­dig.

Eine For­de­rungs­ab­tre­tung ist jedoch nur dann mög­lich, wenn der ursprüng­li­che Ver­trag zwi­schen Gläu­bi­ger und Schuld­ner die Abtre­tung der For­de­rung nicht aus­drück­lich unter­sagt.

Mit einem Bei­spiel aus­ge­drückt bedeu­tet dies:

Das KMU Muster­Me­tall AG hat der Firma Muster­Bau GmbH Waren im Umfang von CHF 350’000 mit einer Zah­lungs­frist von 120 Tagen gelie­fert. Die Muster­Me­tall AG ver­kauft nun ihre For­de­run­gen an die Must­er­Fi­nanz AG für CHF 325’000. Nun tritt die Must­er­Fi­nanz AG gegen­über der Muster­Bau GmbH als Gläu­bi­ger auf und über­nimmt das Inkasso.

Die Muster­Me­tall AG hat mit die­sem Ver­kauf sofor­tige Liqui­di­tät von CHF 325’000 und muss weder die Zah­lungs­frist abwar­ten noch sich auf ein even­tu­ell län­ge­res Inkasso-Ver­­­fah­­ren ein­stel­len.

Die Must­er­Fi­nanz AG hat für Aus­stände in der Höhe von CHF 350’000 nach Abzug von Zin­sen und erwar­te­ten Auf­wän­den “ledig­lich” CHF 325’000 bezahlt. Das Inkasso-Risiko liegt nun bei ihr. Die Muster­Bau GmbH ist eine zuver­läs­sige Firma mit guter Boni­tät und bezahlt die For­de­rung inner­halb der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Frist. Somit hat die Must­er­Fi­nanz AG nach Abzug ihrer Auf­wände ein gutes Zins­ge­schäft gemacht.

Eine typi­sche Win-Win-Situa­tion.

Rasche Liqui­di­tät durch For­de­rungs­ab­tre­tung

Eine wei­tere der oben erwähn­ten For­men ver­dient spe­zi­elle Erwäh­nung, näm­lich die Man­tel­for­de­rungs­ab­tre­tung. Die­ses Instru­ment erlaubt dem Gläu­bi­ger, ledig­lich einen Teil sei­ner bestehen­den oder künf­ti­gen For­de­run­gen bis zu einem Höchst­be­trag als Sicher­heit für rasche Liqui­di­tät ein­zu­brin­gen.

Hier­bei han­delt es sich – im Gegen­satz zur Ein­zel­for­de­rungs­ab­tre­tung – um ein Instru­ment mit mit­tel- bis lang­fri­sti­gem Zeit­ho­ri­zont, denn die Firma bringt die bestehen­den For­de­run­gen bis zu einer gewis­sen Summe als Sicher­heit ein und ersetzt diese For­de­run­gen mit neuen, sobald die alten bezahlt wur­den.

Schauen wir uns das am fol­gen­den Bei­spiel an:

Das KMU Muster­Tex­til AG hat der Firma Muster­Ho­sen AG Waren im Umfang von CHF 150’000 und der Firma Muster­Hem­den GmbH Waren im Umfang von CHF 180’000 gelie­fert. Ins­ge­samt ver­fügt die Muster­Tex­til AG also über Aus­stände in der Höhe von CHF 330’000.

Die Muster­Tex­til AG möchte rasch Liqui­di­tät erhal­ten, damit sie Inve­sti­tio­nen für künf­ti­ges Wachs­tum täti­gen kann. Nun bringt sie einen Teil ihrer Aus­stände – kon­kret CHF 250’000 – als Sicher­heit ein und erhält von der Muster­In­vest GmbH ein lau­fen­des Dar­le­hen in die­ser Höhe.

Die Muster­Tex­til AG pro­du­ziert der­weil für die Firma Muster­Jacken GmbH und stellt Rech­nung in der Höhe von CHF 170’000.

Nach­dem die Muster­Ho­sen AG ihre Rech­nung an Muster­Tex­til AG bezahlt, bringt die Muster­Tex­til AG ihre Rech­nung an die Muster­Jacken GmbH als Sicher­heit ein und ersetzt die begli­chene Rech­nung, die als Siche­rung des gewähr­ten Dar­le­hens nicht mehr zur Ver­fü­gung steht.
Der Must­er­Fi­nanz GmbH ste­hen nun Sicher­hei­ten in der Höhe von CHF 350’000 (CHF 180’000 der Muster­Hem­den GmbH und CHF 170’000 der Muster­Jacken GmbH) zur Ver­fü­gung.

Auf diese Weise erhält die Muster­Tex­til AG dau­er­haft Liqui­di­tät von CHF 150’000 und kann län­ger mit die­sem Betrag pla­nen als dies mit einer ein­ma­li­gen Ein­zel­for­de­rungs­be­vor­schus­sung mög­lich gewe­sen wäre. Denn mit einer Man­tel­for­de­rungs­ab­tre­tung wer­den die Rech­nun­gen noch immer direkt an sie bezahlt. Die Hin­ter­le­gung der neuen Rech­nun­gen zur Siche­rung der zur Ver­fü­gung gestell­ten Liqui­di­tät erfolgt rol­lie­rend.

Finan­zie­ren wir Fir­men, die sich für die Man­tel­for­de­rungs­be­vor­schus­sung inter­es­sie­ren?

Ja, wir von kmu-liquiditaet.ch finan­zie­ren Fir­men, für die eine Man­tel­for­de­rungs­be­vor­schus­sung in Frage kommt, mit unse­rer Über­brückungs­fi­nan­zie­rung und For­de­rungs­be­vor­schus­sung. Dies ist unser Kern­ge­schäft, und gerne zei­gen wir Ihnen auf, was das für Ihre KMU bedeu­ten könnte.

Über­neh­men wir auch das Aus­fall­ri­siko mit unse­ren Finan­zie­run­gen?

Auch wenn unser Kern­ge­schäft die Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät von KMU ist, über­neh­men wir das Aus­fall­ri­siko von For­de­run­gen nicht. Sowohl unsere For­de­rungs­be­vor­schus­sung als auch unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung beschrän­ken sich dar­auf, rasch Liqui­di­tät in einem fest­ge­leg­ten Umfang zur Ver­fü­gung zu stel­len.
Mit unse­rer Dienst­lei­stung erhal­ten die KMU das Geld in der Regel inner­halb weni­ger Tage, und unsere Ver­träge sind mit­tel­fri­stig ori­en­tiert und wer­den durch rol­lie­rende Hin­ter­le­gung offe­ner Rech­nun­gen gesi­chert.

Ausfallrisiko Forderung

Wei­tere Bei­träge aus unse­rem Glos­sar

Lange Zah­lungs­fri­stenFac­to­ringOffene For­de­run­genPla­nungs­si­cher­heitLiqui­di­täts­pro­bleme

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Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.