Forderungsabtretung

Die Forderungsabtretung bewirkt im Wesentlichen einen Gläubigerwechsel. An die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt eine dritte Stelle (Kredit gebende Firma).
Während der Gläubiger wechselt, bleiben hingegen Schuldner und Forderungsinhalt gleich.

Von der Forderungsabtretung existieren verschiedene Formen und Ausprägungen, die verschiedene Bedürfnisse abdecken und unterschiedliche Zwecke verfolgen. Je nach Bedarf setzen Firmen die Forderungsabtretung zum Beispiel als längerfristiges Instrument zur Kreditsicherung ein.

Die verschiedenen Formen der Forderungsabtretung

Firmen verschiedenster Branchen und Grössen setzen auf Forderungsabtretungen als Finanzierungsinstrumente.
Um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Firmen abzudecken, haben sich folgende Arten entwickelt:

  • Einzelforderungsabtretung:
    Hier handelt es sich um die vollständige Abtretung einer einzelnen Forderung.
  • Rahmenforderungsabtretung:
    Dies beschreibt die vollumfängliche Abtretung mehrerer oder gar sämtlicher bestehenden Forderungen einer Firma.
  • Globalforderungsabtretung:
    Das bezeichnet die Abtretung aller vorhandener und zukünftiger Forderungen einer Firma.
  • Mantelforderungsabtretung:
    In dieser Variante werden Forderungen einer Firma bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abgetreten.

Generell wird in obigen Varianten noch unterschieden, ob der Schuldner über die Abtretung informiert wird oder nicht.

  • offene Forderungsabtretung:
    Hier wird der Schuldner über die Abtretung informiert, so dass dieser seine Schulden direkt an den neuen Gläubiger zahlt.
  • stille Forderungsabtretung:
    Der Schuldner erfährt in dieser Variante nichts über die erfolgte Abtretung der Forderung. Der Schuldner zahlt hier weiterhin an die ursprüngliche Firma.

Die Wahl der Variante hängt stark vom Finanzierungsbedarf der Firma ab. Darüber hinaus spielen auch die Branche, die Laufzeit der offenen Forderungen sowie das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden der Firma eine nicht unwesentliche Rolle bei der Wahl der passenden Form.

Forderungsabtretung zur Vermeidung von Inkasso-Problemen

Mit dieser Variante der Forderungsabgretung kann der Gläubiger seine gestellten Forderungen einfach an einen Dritten verkaufen. Der Gläubiger muss sich in diesem Fall nicht mehr mit dem Schuldner befassen. Denn alle Ansprüche und Rechte des Gläubigers sind an den neuen Gläubiger übertragen.
Somit tritt der Käufer dieser Forderungen gegenüber dem Schuldner als Gläubiger in Erscheinung und ist für das Inkasso zuständig.

Eine Forderungsabtretung ist jedoch nur dann möglich, wenn der ursprüngliche Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner die Abtretung der Forderung nicht ausdrücklich untersagt.

Mit einem Beispiel ausgedrückt bedeutet dies:

Das KMU MusterMetall AG hat der Firma MusterBau GmbH Waren im Umfang von CHF 350’000 mit einer Zahlungsfrist von 120 Tagen geliefert. Die MusterMetall AG verkauft nun ihre Forderungen an die MusterFinanz AG für CHF 325’000. Nun tritt die MusterFinanz AG gegenüber der MusterBau GmbH als Gläubiger auf und übernimmt das Inkasso.

Die MusterMetall AG hat mit diesem Verkauf sofortige Liquidität von CHF 325’000 und muss weder die Zahlungsfrist abwarten noch sich auf ein eventuell längeres Inkasso-Verfahren einstellen.

Die MusterFinanz AG hat für Ausstände in der Höhe von CHF 350’000 nach Abzug von Zinsen und erwarteten Aufwänden «lediglich» CHF 325’000 bezahlt. Das Inkasso-Risiko liegt nun bei ihr. Die MusterBau GmbH ist eine zuverlässige Firma mit guter Bonität und bezahlt die Forderung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Somit hat die MusterFinanz AG nach Abzug ihrer Aufwände ein gutes Zinsgeschäft gemacht.

Eine typische Win-Win-Situation.

Rasche Liquidität durch Forderungsabtretung

Eine weitere der oben erwähnten Formen verdient spezielle Erwähnung, nämlich die Mantelforderungsabtretung. Dieses Instrument erlaubt dem Gläubiger, lediglich einen Teil seiner bestehenden oder künftigen Forderungen bis zu einem Höchstbetrag als Sicherheit für rasche Liquidität einzubringen.

Hierbei handelt es sich – im Gegensatz zur Einzelforderungsabtretung – um ein Instrument mit mittel- bis langfristigem Zeithorizont, denn die Firma bringt die bestehenden Forderungen bis zu einer gewissen Summe als Sicherheit ein und ersetzt diese Forderungen mit neuen, sobald die alten bezahlt wurden.

Schauen wir uns das am folgenden Beispiel an:

Das KMU MusterTextil AG hat der Firma MusterHosen AG Waren im Umfang von CHF 150’000 und der Firma MusterHemden GmbH Waren im Umfang von CHF 180’000 geliefert. Insgesamt verfügt die MusterTextil AG also über Ausstände in der Höhe von CHF 330’000.

Die MusterTextil AG möchte rasch Liquidität erhalten, damit sie Investitionen für künftiges Wachstum tätigen kann. Nun bringt sie einen Teil ihrer Ausstände – konkret CHF 250’000 – als Sicherheit ein und erhält von der MusterInvest GmbH ein laufendes Darlehen in dieser Höhe.

Die MusterTextil AG produziert derweil für die Firma MusterJacken GmbH und stellt Rechnung in der Höhe von CHF 170’000.

Nachdem die MusterHosen AG ihre Rechnung an MusterTextil AG bezahlt, bringt die MusterTextil AG ihre Rechnung an die MusterJacken GmbH als Sicherheit ein und ersetzt die beglichene Rechnung, die als Sicherung des gewährten Darlehens nicht mehr zur Verfügung steht.
Der MusterFinanz GmbH stehen nun Sicherheiten in der Höhe von CHF 350’000 (CHF 180’000 der MusterHemden GmbH und CHF 170’000 der MusterJacken GmbH) zur Verfügung.

Auf diese Weise erhält die MusterTextil AG dauerhaft Liquidität von CHF 150’000 und kann länger mit diesem Betrag planen als dies mit einer einmaligen Einzelforderungsbevorschussung möglich gewesen wäre. Denn mit einer Mantelforderungsabtretung werden die Rechnungen noch immer direkt an sie bezahlt. Die Hinterlegung der neuen Rechnungen zur Sicherung der zur Verfügung gestellten Liquidität erfolgt rollierend.

Finanzieren wir Firmen, die sich für die Mantelforderungsbevorschussung interessieren?

Ja, wir von kmu-liquiditaet.ch finanzieren Firmen, für die eine Mantelforderungsbevorschussung in Frage kommt, mit unserer Überbrückungsfinanzierung und Forderungsbevorschussung. Dies ist unser Kerngeschäft, und gerne zeigen wir Ihnen auf, was das für Ihre KMU bedeuten könnte.

Übernehmen wir auch das Ausfallrisiko mit unseren Finanzierungen?

Auch wenn unser Kerngeschäft die Verbesserung der Liquidität von KMU ist, übernehmen wir das Ausfallrisiko von Forderungen nicht. Sowohl unsere Forderungsbevorschussung als auch unsere Überbrückungsfinanzierung beschränken sich darauf, rasch Liquidität in einem festgelegten Umfang zur Verfügung zu stellen.
Mit unserer Dienstleistung erhalten die KMU das Geld in der Regel innerhalb weniger Tage, und unsere Verträge sind mittelfristig orientiert und werden durch rollierende Hinterlegung offener Rechnungen gesichert.

Ausfallrisiko Forderung

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